Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Gültig ab Januar 2023 INFORM FITNESS

Die Aufnahmegebühr wird mit dem ersten Beitrag fällig. Bei Vorausentrichtung des Nutzungsentgelts für ein Jahr wird die Aufnahmegebühr bei Einzug des Jahresbeitrags mit eingezogen.

Jedes Mitglied ist zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung sämtlicher Einrichtungen der Clubräume berechtigt. Die Beiträge umfassen die Nutzung der Trainingsfläche, sowie der Inanspruchnahme der Getränkeflatrate. Eine Sporttauglichkeit zur Nutzung ist nicht erforderlich. Eine Nichtnutzung des Clubs durch das Mitglied berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung des Beitrags, sofern die Gründe dafür in der Person des Mitglieds liegen. Hiervon bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund unberührt.

Der monatliche Beitrag ist im Voraus, spätestens am 5. des jeweiligen Monats, fällig. Bei schuldhafter, nicht termingerechter Zahlung von 2 Monatsbeiträgen (z.B. Lastschrift wird nicht eingelöst), können sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort fällig werden. Die Form der Kündigung bleibt hierdurch unverändert. Der erste monatliche Beitrag wird anteilsmäßig berechnet. Beiträge, Einkäufe im Club, Mahnspesen, Verzugszinsen können per Lastschrift eingezogen werden. Die Nutzungsentgelte werden alle 2 Jahre der aktuellen Preisentwicklung angepasst. Bei vereinbarter Vorauszahlung des Nutzungsentgelts für die gesamte Vertragslaufzeit werden der Gesamtbeitrag sowie die Aufnahmegebühr zum Vertragsbeginn fällig. Der Vertrag verlängert sich um den jeweiligen vorherigen Vertragszeitraum, wenn nicht 1 Monat vor Ablauf des Vertrags gekündigt wird. Kündigungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt.

Werden die Clubräume an einen anderen Ort verlegt, der innerhalb einer zumutbaren Entfernung zum Wohnort des Mitglieds liegt, so bleibt die Mitgliedschaft bestehen. Gleiches gilt für einen berufsbedingten Wohnortwechsel des Mitglieds.

Jedes Mitglied hat sich an die Hausordnung des Clubs zu halten. Eine eventuelle Haftung für Unfälle oder den Verlust von Gegenständen ist wertmäßig auf die Höhe der vom Club abgeschlossenen Haftpflichtversicherung beschränkt. Die Versicherungspolice kann auf Wunsch eingesehen werden. Um das Fitnessstudio betreten zu können ist eine Mitgliedskarte/ein Mitgliedsband notwendig. Das Mitgliedsband/die Mitgliedskarte ist nicht übertragbar. Im Verlustfall kostet ein(e) Ersatzband/-karte 50 EUR.

Im Falle eines Verstoßes verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 420 EUR. Im Kündigungsfall bleibt das Mitgliedsband/die Mitgliedskarte im Besitz des Mitglieds. Das Mitglied ist mit der Speicherung und Übertragung seiner persönlichen Daten durch den Club einverstanden.

Erfüllungsort sind die Clubräume.

Gerichtsstand ist Amberg.

Eine Änderung der Bankverbindung un des Wohnsitzes muss sofort mitgeteilt werden.

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam werden, so berührt das die anderen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall wird die Bestimmung durch eine Regelung ersetzt, die den gesetzlichen Normen entspricht.